In diesem Jahr gibt es eine auffallend große Wespenpopulation und so haben die Medien auch in diesem Jahr wieder die Bußgeld-fürs-Wespentöten-Sau durchs Dorf getrieben. Fakt ist, dass Bußgelder im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen sind, allerdings allgemein für das Töten wildlebender Tiere und nicht nur für Wespen. weiterlesen

Heute hat es mich erwischt! Um 11:14 rief mich der Microsoft-Service an, weil mein PC gehackt worden ist.

Bisher wusste ich nicht, dass der Microsoft-Service in Braunschweig sitzt und dort nur Englisch gesprochen wird…

Für alle, die bisher noch nicht darauf gekommen sind, der Anruf kam natürlich nicht von Microsoft, woher sollten die auch meine Telefonnummer haben. weiterlesen

Es gibt seit einigen Jahren eine regelrechte Flut von hervorragenden Food-Start-Ups, die neue, hochwertige oder regionale Produkte auf den Markt bringen. Auch für Landwirte wird die Direktvermarktung immer wichtiger und im Hofladen werden dann auch verarbeitete Produkte wie z.B. Suppen oder Aufstriche verkauft. Die rechts-konforme Gestaltung der Lebensmitteletiketten ist dabei immer ein wichtiges Thema.

Brauche ich als (Klein-)Erzeuger einen Anwalt für die lebensmittelrechtliche Prüfung meiner Produkte, insbesondere der Lebensmittelkennzeichnung?

Theoretisch nein – praktisch ja! weiterlesen

UPDATE 18.01.2019: Die LBS hat trotz Widerspruch abgebucht. Hier weiterlesen.

UPDATE: Inzwischen dürfte bei einem großen Teil der LBS-Kunden die 6 Wochen Widerspruchsfrist abgelaufen sein. Anders ist es natürlich bei den Kunden, die nie ein Schreiben erhalten haben und erst durch die Kontobelastung von der Änderung erfahren. Den Zugang des Schreibens und damit den Beginn der Widerspruchsfrist muss nämlich die LBS beweisen. Da die Mitteilung per einfachem Brief erfolgt ist, ist dieser Beweis in der Regel nicht möglich. (Deswegen in wichtigen Fällen immer Einschreiben verwenden.) Sollten Sie erst durch die Erhebung der Kontoführungsgebühr von der Änderung erfahren, sollten Sie sich bei der LBS melden und fragen, was das soll. Man wird Sie dann über die Änderung informieren und Sie können noch widersprechen.

Natürlich würden Sie sich strafbar machen, wenn Sie fälschlich behaupten würden, ein Schreiben sei bei Ihnen nicht angekommen. Dieses Fehlverhalten müsste man Ihnen dann wieder nachweisen, was ebenfalls schwierig sein dürfte.

Es gibt zwar keine statistischen Erhebungen, aber böse Zungen behaupten, dass rechtlich erhebliche Schreiben, z.B. Kündigungen überdurchschnittlich häufig auf dem Postweg verloren gehen. Auch Meldungen an Versicherungen und Anträge an Ämter scheinen von dieser statistischen Anomalie betroffen zu sein. Deswegen erfreuen sich Einschreiben noch immer großer Beliebtheit.

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Aktuell versucht die LBS (LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin – Hannover) Ihren Bausparkunden in der Vorweihnachtszeit noch neue Gebühren unterzujubeln. Betroffen sind die Tarife Classic und Vario, Vario N und Vario Spar. Die LBS möchte ihre allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) um eine Klausel erweitern, nach der sie 18 € pro Jahr an Kontoführungsgebühren erhält.

Diese Kosten können Sie vermeiden, weiterlesen