Die Mandantschaft erwarb mehrere Tickets mit einem Gesamtwert in Höhe von ca. 300 € bei EVENTIM für das Konzert von „Il Divo“, welches am 01.11.2020 stattfinden sollte. Das Konzert wurde in der Corona-Zeit mehrfach verschoben und es hat bis heute keinen Ersatztermin gegeben. Nach Bekanntgabe des vorerst letzten Termins am 07.11.2022 entschied sich die Mandantschaft im Dezember 2022 die Tickets zurückzugeben und sich das Geld erstatten zu lassen. Sie wendete sich diesbezüglich mehrfach an den Veranstalter PromEvent & Media KG in Oldenburg. Der Veranstalter vertröstete sie damit, ein zu hohes Aufkommen wegen Rückerstattungen zu haben und dass man sich daher gedulden solle. In der Folgezeit erfolgte keine Zahlung.

Anwaltliche Unterstützung

Wir erhielten im Mai 2023 den Auftrag, die Rückzahlung zunächst außergerichtlich durchzusetzen. Auf zwei anwaltliche Mahnungen erfolgte durch den Veranstalter keinerlei Reaktion, weshalb nun nach Absprache mit der Mandantschaft ein Mahnantrag beim Mahngericht gestellt wurde. Dagegen legte der Veranstalter Widerspruch ein. Somit war der nächste Schritt die Einreichung einer Klage beim Amtsgericht. In Absprache mit der Mandantschaft, wurde eine entsprechende Anspruchsbegründung für das Gericht erstellt. Noch ehe die Klage eingereicht war, zahlte der Veranstalter völlig überraschend doch noch. In der Zahlung waren selbstverständlich auch die Anwalts- und Gerichtskosten enthalten. Diese Kosten musste der Veranstalter übernehmen, weil er sich mit der Rückzahlung des Ticketpreises durch die entsprechenden Aufforderungen der Mandantschaft im Verzug befand.

Warten Sie auch auf eine Rückerstattung?

Falls auch Sie nach einer abgesagten oder verschobenen Veranstaltung bislang vergeblich Ihrem Geld hinterherrennen, unterstützen wir Sie gerne. Senden Sie uns dafür einfach eine E-Mail an wenck@rechtsanwalt-wenck.de. In der E-Mail sollte nach Möglichkeit der gesamte E-Mail-/Schriftverkehr mit dem Veranstalter und/oder Ticketverkäufer, ein Scan oder Foto der Tickets, eine Telefonnummer unter der wir Sie erreichen können und möglichst eine kurze Zusammenfassung des Sachverhaltes enthalten sein. Wir schauen uns Ihren Fall an und geben Ihnen kurzfristig eine kostenfreie Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten, der möglichen Kosten und der Frage, ob diese Kosten voraussichtlich vom Veranstalter zu übernehmen sind. Häufig übernimmt auch Ihre Rechtsschutzversicherung – wir stellen gerne eine Deckungsschutzanfrage für Sie.