Das Urteil v. 02.08.2017 LG Stuttgart 11 O 174/15 ist zwar schon aus 2017, aktuell werden jedoch unter Bezugnahme darauf Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln abgemahnt. Begründung ist hauptsächlich, dass es sich bei hochdosierten Vitamin B12-Nahrungsergänzungsmitteln tatsächlich um Arzneimittel handeln soll.

Ich kann hier momentan aus Zeitgründen nicht ins Detail gehen, aber vor dem Hintergrund des Urteils sollte man sich im Zusammenhang mit derartigen Produkten anwaltlich beraten lassen, um Risiken einschätzen und gegebenenfalls vermeiden oder minimieren zu können.

Ich empfehle in jedem Fall vorab die Lektüre des Urteils – auch wenn es lang und schwere Kost ist.

Selbstverständlich berate ich Sie bei Bedarf gerne zu diesem und ähnlichen Themen. Kontaktieren Sie mich dazu einfach per E-Mail: wenck@rechtsanwalt-wenck.de oder telefonisch: 015156068110 / 041797509820.

Hier das Urteil als PDF: