Das Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen (ZEHN) veranstaltet aktuell (Einsendeschluss 28.04.2022) eine Challenge für das älteste noch verzehrfähige Lebensmittel. Damit möchte das ZEHN für das Thema Lebensmittelverschwendung sensibilisieren. Die Einsendungen werden am 2. Mai veröffentlicht. Das ist der Tag, bis zu dem rechnerisch die Produktion des Jahres in der Tonne landet – häufig, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist.

Nähere Infos zur Teilnahme sind hier zu finden: https://www.zehn-niedersachsen.de/news/216_Challenge_Niedersachsens_%C3%A4lteste_Lebensmittel_gesucht

Ich werde wahrscheinlich mit einem gewürzten Honig (Adventshonig), MHD 1999 teilnehmen, den ich aus einem Foodsharing-Fairteiler mitgenommen habe und seit zwei Jahren in der Vorweihnachtszeit auf Brot esse – ein Drittel ist noch übrig.

Anwälte setzen bekanntlich gerne und häufig Fristen. Man möchte nicht ewig warten, sondern geht gegebenenfalls in die nächste Eskalationsstufe, wenn die Frist nicht eingehalten wird. Nun sollen Anwälte sich untereinander „kollegial“ verhalten. Dies wird in der Praxis so gelebt, dass man sich Fristverlängerungen in der Regel gewährt, solange damit natürlich kein Rechtsverlust für den Mandanten verbunden ist. Jeder ist schließlich mal überlastet, krank oder im Urlaub und insofern ist die gegenseitige Rücksichtnahme unter Anwälten eine gute und wichtige Sache.

In manchen Konstellationen ist jedoch schon die weitere Verzögerung der Sache eine Beeinträchtigung für den Mandanten. Dies gilt insbesondere bei Schutzrechts- und Wettbewerbsrechtsverletzungen. Auch hier verhält man sich trotzdem in der Regel „kollegial“ und gewährt zumindest eine kurze Fristverlängerung – so lange damit beispielsweise der einstweilige Rechtsschutz nicht gefährdet wird.

Es gibt allerdings Anwälte, bei denen man stark den Eindruck hat, dass sie die „Kollegialität“ anderer Anwälte bewusst ausnutzen, um beispielsweise ihrem Mandanten einen möglichst langen Abverkauf rechtswidriger Produkte zu ermöglichen. Meist setzt sich diese Verzögerungstaktik auch noch im gerichtlichen Verfahren fort.

Kanzleien, die mir dahingehend negativ aufgefallen sind, landen auf meiner persönlichen Blacklist. Ich gewähre ihnen – nach Absprache mit dem Mandanten – keine Fristverlängerungen und bitte auch das Gericht um Prüfung der Gründe für Fristverlängerungs- und Verlegungsanträge.