LBS bucht trotz Widerspruch Kontoführungsgebühren ab

In diesem Beitrag aus Dezember 2017 hatte ich dazu geraten, bei der LBS gegen die Einführung von Kontoführungsgebühren für Bausparvertrage Widerspruch einzulegen und die Bestätigung aufzubewahren.

Das war eigentlich nur als Sicherheitshinweis gedacht und ich hätte nicht gedacht, dass es darauf einmal ankommen könnte, nachdem die LBS unverzüglich eine Bestätigung über den Widerspruch verschickt hatte.

Nun habe ich in genau dem Fall von 2017 den Kontoauszug für 2018 vorliegen, in dem entgegen der schriftlichen Zusicherung der LBS das Kontoentgelt von 18 € belastet und nicht wieder storniert ist.

Die LBS hat also „vergessen“, die Gebühr nicht zu erheben. Laut einem Sparkassenmitarbeiter ist das wohl in „einigen Fällen“ schiefgelaufen. Ob eine größere Zahl Kunden betroffen ist und ob jemand systematisch Häckchen in einem Formular übersehen hat, wird sich sicherlich in der nächsten Zeit herausstellen.

Alle Bausparvertragskunden der LBS die widersprochen haben, sollten sich ihren Kontoauszug für 2018 also genau ansehen.

Ich habe natürlich sofort telefonisch nachgehakt. Der Betrag soll gut geschrieben werden. Besser nochmal im nächsten Auszug kontrollieren.

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