In diesem Beitrag aus Dezember 2017 hatte ich dazu geraten, bei der LBS gegen die Einführung von Kontoführungsgebühren für Bausparvertrage Widerspruch einzulegen und die Bestätigung aufzubewahren.

Das war eigentlich nur als Sicherheitshinweis gedacht und ich hätte nicht gedacht, dass es darauf einmal ankommen könnte, nachdem die LBS unverzüglich eine Bestätigung über den Widerspruch verschickt hatte.

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