UPDATE 05.09.2019: Ich habe die Thematik in einem Youtube-Video etwas vertieft.

UPDATE April 2019: Iglo ist die Verwendung des Nutri-Scores durch eine einstweilige Verfügung des Langerichts Hamburg untersagt worden (LG Hamburg, Urteil v. 16. 04.2019, Az. 411 HKO 9/19 ). Das Hauptsacheverfahren vor dem OLG Hamburg zur Überprüfung dieser Entscheidung ist noch nicht abgeschlossen. Die anderen Vorreiter beim Nutri-Score sind nicht unmittelbar an das Urteil gebunden und verwenden ihn daher weiter.

Nach dem französischen Lebensmittelunternehmen Danone hat sich nun auch der bekannte Tiefkühlkosthersteller Iglo zu einer freiwilligen Kennzeichnung mit dem französischen Nutri-Score bekannt. Beide Unternehmen wollen ihre Produkte ab Anfang 2019 damit kennzeichnen.

Das in Frankreich entwickelte Nutri-Score-System bewertet die „Gesundheit“ eines Lebensmittels nach festgelegten Kriterien. Viel Salz, Fett und Zucker führt zu einer schlechten Wertung, hingegen gibt es Pluspunkte für weiterlesen

In diesem Jahr gibt es eine auffallend große Wespenpopulation und so haben die Medien auch in diesem Jahr wieder die Bußgeld-fürs-Wespentöten-Sau durchs Dorf getrieben. Fakt ist, dass Bußgelder im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen sind, allerdings allgemein für das Töten wildlebender Tiere und nicht nur für Wespen. weiterlesen

Im Mai geht schon wieder die Holunderblüte los. Das wohl beliebteste Produkt daraus ist der Holunderblütensirup, der von vielen selbst gemacht wird, aber auch von einer Vielzahl unterschiedlich großer Lebensmittelproduzenten in unterschiedlichen Varianten hergestellt wird.

Meiner Meinung nach zeichnet sich ein guter Holunderblütensirup dadurch aus, dass er aus vielen voll aufgeblühten Holunderblüten hergestellt und nicht mit Aromen, Säften, etc. gepanscht ist. Ein Blick auf die Etiketten der meisten großen Hersteller bewahrt da vor einer geschmacklichen Enttäuschung.

Wieviel Holunderblüte ist drin?

weiterlesen

Mit dem Beschluss I ZR 71/16 v. 29.03.2017 (Volltext unten) un dem Beschluss I ZR 167/16 v. 06.12.2017 hat der BGH entschieden, dass es sich bei dem Begriff „Detox“ in Verbindung mit einem Kräutertee um eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der VO  (EG) Nr. 1924/2006 (HCVO Health Claims Verordnung) handelt.

Damit ist es faktisch nicht mehr erlaubt mit dem Begriff zu werben oder ein Produkt damit zu bezeichnen. Die Wortbedeutung ist so eindeutig, dass der durchschnittliche Verbraucher eine entgiftende Wirkung mit dem Produkt oder dem Inhaltsstoff assoziiert. Einen entsprechenden Health Claim, der die Verwendung erlauben würde, gibt es jedenfalls derzeit nicht und wird es wohl auch in absehbarer Zeit nicht geben.

Das Gleiche gilt natürlich auch für die Werbung mit ähnlichen Aussagen, wie z.B. Ent weiterlesen

Heute hat es mich erwischt! Um 11:14 rief mich der Microsoft-Service an, weil mein PC gehackt worden ist.

Bisher wusste ich nicht, dass der Microsoft-Service in Braunschweig sitzt und dort nur Englisch gesprochen wird…

Für alle, die bisher noch nicht darauf gekommen sind, der Anruf kam natürlich nicht von Microsoft, woher sollten die auch meine Telefonnummer haben. weiterlesen

Der Anbau von Schlafmohn (Papaver somniferum) ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Schon eine einzige Pflanze kann – ebenso, wie bei Cannabispflanzen – ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sein.  Es drohen gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 Variante 1 BtMG bis zu 5 Jahre Haft oder Geldstrafe.

Für Leute, die den hübschen Schlafmohn dennoch unbedingt, z.B. als Zierpflanze im Garten anbauen möchten gibt es aber Hoffnung. Hierfür kann man eine kostenpflichtige Genehmigung beantragen. weiterlesen

Eigentlich sind wir daran gewöhnt, beim Einkaufen verpackter Lebensmittel das Zutatenverzeichnis zu studieren und nach unerwünschten Zutaten zu suchen.

Bei Käse fehlt das Zutatenverzeichnis manchmal. Das ist dann in der Regel kein Fehler  – wenn auch intransparent, weil der durchschnittliche Verbraucher sich kaum mit der Käseherstellung auskennen dürfte. Für Käse gibt es eine Ausnahme – er muss unter bestimmten Bedingungen kein Zutatenverzeichnis haben.
weiterlesen

Es gibt seit einigen Jahren eine regelrechte Flut von hervorragenden Food-Start-Ups, die neue, hochwertige oder regionale Produkte auf den Markt bringen. Auch für Landwirte wird die Direktvermarktung immer wichtiger und im Hofladen werden dann auch verarbeitete Produkte wie z.B. Suppen oder Aufstriche verkauft. Die rechts-konforme Gestaltung der Lebensmitteletiketten ist dabei immer ein wichtiges Thema.

Brauche ich als (Klein-)Erzeuger einen Anwalt für die lebensmittelrechtliche Prüfung meiner Produkte, insbesondere der Lebensmittelkennzeichnung?

Theoretisch nein – praktisch ja! weiterlesen

UPDATE 18.01.2019: Die LBS hat trotz Widerspruch abgebucht. Hier weiterlesen.

UPDATE: Inzwischen dürfte bei einem großen Teil der LBS-Kunden die 6 Wochen Widerspruchsfrist abgelaufen sein. Anders ist es natürlich bei den Kunden, die nie ein Schreiben erhalten haben und erst durch die Kontobelastung von der Änderung erfahren. Den Zugang des Schreibens und damit den Beginn der Widerspruchsfrist muss nämlich die LBS beweisen. Da die Mitteilung per einfachem Brief erfolgt ist, ist dieser Beweis in der Regel nicht möglich. (Deswegen in wichtigen Fällen immer Einschreiben verwenden.) Sollten Sie erst durch die Erhebung der Kontoführungsgebühr von der Änderung erfahren, sollten Sie sich bei der LBS melden und fragen, was das soll. Man wird Sie dann über die Änderung informieren und Sie können noch widersprechen.

Natürlich würden Sie sich strafbar machen, wenn Sie fälschlich behaupten würden, ein Schreiben sei bei Ihnen nicht angekommen. Dieses Fehlverhalten müsste man Ihnen dann wieder nachweisen, was ebenfalls schwierig sein dürfte.

Es gibt zwar keine statistischen Erhebungen, aber böse Zungen behaupten, dass rechtlich erhebliche Schreiben, z.B. Kündigungen überdurchschnittlich häufig auf dem Postweg verloren gehen. Auch Meldungen an Versicherungen und Anträge an Ämter scheinen von dieser statistischen Anomalie betroffen zu sein. Deswegen erfreuen sich Einschreiben noch immer großer Beliebtheit.

————-

Aktuell versucht die LBS (LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin – Hannover) Ihren Bausparkunden in der Vorweihnachtszeit noch neue Gebühren unterzujubeln. Betroffen sind die Tarife Classic und Vario, Vario N und Vario Spar. Die LBS möchte ihre allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) um eine Klausel erweitern, nach der sie 18 € pro Jahr an Kontoführungsgebühren erhält.

Diese Kosten können Sie vermeiden, weiterlesen