Schlafmohn im Garten anbauen – legal, aber nur mit Genehmigung

Der Anbau von Schlafmohn (Papaver somniferum) ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Schon eine einzige Pflanze kann – ebenso, wie bei Cannabispflanzen – ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sein.  Es drohen gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 Variante 1 BtMG bis zu 5 Jahre Haft oder Geldstrafe.

Für Leute, die den hübschen Schlafmohn dennoch unbedingt, z.B. als Zierpflanze im Garten anbauen möchten gibt es aber Hoffnung. Hierfür kann man eine kostenpflichtige Genehmigung beantragen.

Anbau nur mit Genehmigung

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Variante 1 BtMG ist der Anbau nur mit Erlaubnis legal. Die Erlaubnis wird gemäß Abs. 2 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erteilt. Zuständig ist dort die „Bundesopiumstelle“.  Eine Genehmigung gibt es nicht nur für wissenschaftliche Zwecke, sondern auch für Privatpersonen. Als Privatperson muss man auch nur den ermäßigten Gebührensatz in Höhe von 75 € und nicht die sonst fälligen 190 € für die Genehmigung bezahlen. Dafür ist die Anbaufläche allerdings auch auf 10 Quadratmeter begrenzt. Die Fläche muss auf einer Karte genau eingetragen werden. Die Genehmigung wird für jeweils drei Jahre erteilt.

Der Antrag wird am besten mit diesem Formular gestellt. Neben der angesprochenen Karte benötigt die Bundesopiumstelle noch eine Personalausweiskopie. Wichtig ist, dass keinesfalls vor Erhalt der Genehmigung gesät werden darf.

Derzeit sind nur zwei Schlafmohnsorten in Deutschland zugelassen. Sie haben einen besonders geringen Opiatgehalt und eignen sich damit kaum zur Herstellung von Rauschmitteln. Die Sorten sind aktuell „Mieszko“ und „ZENO MORPHEX“.

Wer Schlafmohn anbaut hat auch als Privatperson mit maximal 10 Quadratmeter Anbaufläche Aufzeichnungen zu führen und aufzubewahren. Das betrifft z.B. Saatzeitpunkt, Erntemengen, etc. und lässt sich genauer in § 17 BtMG nachlesen.

 

Der Privatanbau in Garten wird hier von meinem Lieblingsgartenyoutuber Ralf Roesberger beschrieben:

Ab ca. Minute 13 äußert sich Ralf im dritten Video auch zur Genehmigung.

Weil er es „irgendwie“ in den ersten zwei Videos vergessen hat zu erwähnen, dass er natürlich eine Genehmigung hat,

hat ihn natürlich irgendwann doch mal jemand angezeigt. Also Genehmigung griffbereit aufbewahren…

Viel Spaß beim privaten Mohnanbau.

 

Falls Sie Beratungsbedarf hinsichtlich der Genehmigung haben oder Sie ein anderes rechtliches Problem plagt, stehe ich Ihnen natürlich gerne als Rechtsanwalt zur Verfügung.

 

2 Kommentare

  1. Danke für Tipps! Ich habe von der Genehmigung nicht gehört! Schlafmohn wächst bei meiner Nachbarin, die ihre Brötchen damit füllt. Dadurch hat sie oft Probleme und wurde sogar bestraft. Erst dank der fachlichen Beratung wurde der Fall gerecht, zugunsten von Maria gelöst:) Danke für den Erfahrungsaustausch!
    [EDIT: Unmotivierten Link entfernt]

  2. Ist es schon Anbau wenn der verstreut im Harten wild wächst? Der wächst hier halt ab und an, ich bau den nicht gezielt an.

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