EIPO statt EUIPO Fake-Rechnung nach Markenanmeldung

Alle die eine Unionsmarke über ihren Anwalt oder Patentanwalt anmelden, werden im Idealfall darauf hingewiesen, dass nach einer solchen Markenanmeldung mit Fake-Rechnungen zu rechnen ist und diese keinesfalls ohne Rücksprache gezahlt werden sollten. Für alle Selbstanmelder hier nochmal der Hinweis. Der hiesige „Anbieter“ EIPO ist nur ein Beispiel, es gibt weitere Betrüger.

Ungefähr eine Woche nach Veröffentlichung der Eintragung im Markenregister kommt per Post in einem bedruckten Briefumschlag, aber mit einer händisch aufgeklebten deutschen Briefmarke eine „IMPORTANT NOTICE“ vom EIPO – European Intellectual Property Office. Der Name ist ein bewusster Täuschungsversuch und soll zur Verwechslung mit dem europäischen Markenamt führen, dem EUIPO – European Union Intellectual Property Office.

In dem wie eine Rechnung aufgebauten Dokument wird auf die ausstehende Zahlung einer Summe von 2.589,99 € hingewiesen und es werden die öffentlichen Daten aus dem Markenregister aufgeführt – wenn die veröffentlicht sind, sind die Markenamtsgebühren offensichtlich schon bezahlt, da die Veröffentlichung ohne Zahlung nicht erfolgt.

Die Zahlung soll binnen 8 Tagen auf ein Konto mit kasachischer IBAN erfolgen. Wer zahlt, sieht sein Geld also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht wieder. Der Rechnungsbetrag übersteigt die tatsächlichen Markenamtsgebühren übrigens deutlich.

In dem im Ergebnis wohl jedenfalls in Deutschland vergeblichen Versuch, eine Betrugsstrafbarkeit zu vermeiden, steht unten im Kleingedruckten, dass die Daten um EUIPO stammen, man mit dem Markenamt nichts zu tun hätte, es sich nicht um eine Rechnung handele und man auch nicht bezahlen müsse. Wenn man bezahlt, würde man damit das Angebot zur kostenpflichtigen Veröffentlichung in einem privaten Register des EIPO annehmen, wobei sich der Vertrag auch noch automatisch um ein Jahr verlängern soll, wenn nicht drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt worden ist. Angegeben wird eine kasachische und eine französische Andresse.

Das EUIPO, also das echte europäische Markenamt warnt übrigens ausdrücklich vor diesem und vergleichbaren Schreiben: https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/misleading-invoices

Auch wenn der Sachverhalt im Kleingedruckten klargestellt wird, ist das Dokument so gestaltet, dass man diese Informationen möglichst nicht beachtet. Ich würde strafrechtlich daher trotzdem von einem Betrug ausgehen. Wenn Sie so ein Schreiben erhalten haben oder sogar darauf reingefallen sind, können Sie daher Anzeige erstatten. Ob das etwas bringt, ist natürlich eine andere Frage.

Wenn Sie gezahlt haben, bleibt Ihnen außer der erwähnten Strafanzeige nichts. Das Geld ist weg und sie können es nur unter „wichtige Erfahrung im Geschäftsleben“ verbuchen. Vergleichbare Fake-Rechnungen erhalten Sie übrigens auch wenn Sie eine Gesellschaft gründen, die ins Handelsregister eingetragen wird. Seien Sie bei der nächsten Markenanmeldung schlauer und/oder beauftragen Sie einen Rechtsanwalt oder Patentanwalt, um auch andere Fallstricke wie eine Zurückweisung wegen absoluter Schutzhindernisse oder Konflikte mit älteren Marken möglichst zu vermeiden.

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