LBS will Kontoführungsgebühren einführen – jetzt widersprechen und sparen!

UPDATE 18.01.2019: Die LBS hat trotz Widerspruch abgebucht. Hier weiterlesen.

UPDATE: Inzwischen dürfte bei einem großen Teil der LBS-Kunden die 6 Wochen Widerspruchsfrist abgelaufen sein. Anders ist es natürlich bei den Kunden, die nie ein Schreiben erhalten haben und erst durch die Kontobelastung von der Änderung erfahren. Den Zugang des Schreibens und damit den Beginn der Widerspruchsfrist muss nämlich die LBS beweisen. Da die Mitteilung per einfachem Brief erfolgt ist, ist dieser Beweis in der Regel nicht möglich. (Deswegen in wichtigen Fällen immer Einschreiben verwenden.) Sollten Sie erst durch die Erhebung der Kontoführungsgebühr von der Änderung erfahren, sollten Sie sich bei der LBS melden und fragen, was das soll. Man wird Sie dann über die Änderung informieren und Sie können noch widersprechen.

Natürlich würden Sie sich strafbar machen, wenn Sie fälschlich behaupten würden, ein Schreiben sei bei Ihnen nicht angekommen. Dieses Fehlverhalten müsste man Ihnen dann wieder nachweisen, was ebenfalls schwierig sein dürfte.

Es gibt zwar keine statistischen Erhebungen, aber böse Zungen behaupten, dass rechtlich erhebliche Schreiben, z.B. Kündigungen überdurchschnittlich häufig auf dem Postweg verloren gehen. Auch Meldungen an Versicherungen und Anträge an Ämter scheinen von dieser statistischen Anomalie betroffen zu sein. Deswegen erfreuen sich Einschreiben noch immer großer Beliebtheit.

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Aktuell versucht die LBS (LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin – Hannover) Ihren Bausparkunden in der Vorweihnachtszeit noch neue Gebühren unterzujubeln. Betroffen sind die Tarife Classic und Vario, Vario N und Vario Spar. Die LBS möchte ihre allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) um eine Klausel erweitern, nach der sie 18 € pro Jahr an Kontoführungsgebühren erhält.

Diese Kosten können Sie vermeiden, indem Sie widersprechen. Dafür gilt eine Frist von sechs Wochen ab Zugang des entsprechenden Schreibens der LBS. Ein Widerspruch ist per Post oder Email möglich an

LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover, Kattenbrookstrift 33, 30539 Hannover

oder per Email an service-abb@lbs-nord.de

Bei einem Widerspruch per Email erhalten Sie nach bisheriger Erfahrung umgehend eine Bestätigung (während der normalen Arbeitszeiten innerhalb weniger Stunden).

Geben Sie für eine rasche Bearbeitung unbedingt die Bausparvertragsnummer mit an. Bitten Sie außerdem um eine Widerspruchsbestätigung und widersprechen Sie erneut und rechtzeitig per Einschreiben, sollten Sie keine erhalten haben. Im Streitfall müssen Sie den Zugang des Widerspruchs beweisen können. Am besten tragen Sie sich einen Termin zur Überprüfung ca. 4 Wochen nach Erhalt des Schreibens in den Kalender ein.

Hier ein Muster für die Widerspruchserklärung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der Änderung der ABB zu meinem Bausparvertrag mit der Nummer [IHRE BAUSPARVERTRAGSNUMMER], die Sie mir mit Schreiben vom [DATUM DES LBS-SCHREIBENS] (hier eingegangen am [DATUM AN DEM DAS SCHREIBEN IN IHREM BRIEFKASTEN GELANDET IST]) mitgeteilt haben.

Bitte senden Sie mir eine Widerspruchsbestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

[IHR NAME]

Mögliche Folgen des Widerspruchs

Wenn Sie widersprochen haben, ist Ihr Altvertrag mit guter Verzinsung auch weiterhin ein Verlustgeschäft für die LBS. Die LBS könnte daher in Zukunft versuchen den Vertrag zu kündigen. Nach aktueller Lage der Rechtsprechung kann sie dies nur bei vollgesparten Verträgen und bei Verträgen, die seit mindestens 10 Jahren zuteilungsreif sind. Bei Verträgen mit Zinsbonus beginnt die Frist aber erst sobald Sie Anspruch auf den Bonus haben.

Sollten Sie einen Altvertrag haben, bei dem 80 % oder mehr angespart sind und bei dem eine Kündigung wegen langer Zuteilungsreife auch nicht zu erwarten ist, sollten Sie keine oder nur sehr geringe Sparraten einzahlen und den Endbetrag lieber durch die Zinsen erreichen. Das ist in der Regel günstiger, als die Prämien für die weitere Einzahlung zu kassieren und durch eine Kündigung vorzeitig auf die gute Verzinsung verzichten zu müssen.

Bei diesem und anderen rechtlichen Problemen stehe ich Ihnen gerne mit anwaltlichem Rat zur Verfügung. Dies gilt insbesondere, wenn Sie eine möglicherweise unberechtigte Kündigung von Ihrer Bausparkasse erhalten haben.

10 Kommentare

  1. Sehr geehrte Damen und Herren, 30.12.2017
    hiermit widerspreche ich XXX der Änderung der ABB zu meinem Bausparvertrag mit der Nummer XXX, die Sie mir mit Schreiben vom XXX hier eingegangen am XXX mitgeteilt haben.

    Bitte senden Sie mir eine Widerspruchsbestätigung.

    Mit freundlichen Grüßen

    XXX

    1. Sehr geehrter Herr Zaft,
      ich habe Ihre persönlichen Daten aus dem Kommentar entfernt, da er erkennbar nicht an die Öffentlichkeit, sondern an die LBS gerichtet war.
      Sie müssen allerdings direkt gegenüber der LBS den Widerspruch erklären – mein Kommentarbereich ist dafür nicht geeignet.
      Wie das geht, können Sie dem Artikel entnehmen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt
      Thiemo Wenck

  2. Vielen Dank für den Mustertext und den Hinweis!

    Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass die LBS meinen Widerspruch, welchen ich Ende Dezember per Brief (ohne Rückschein) auf den Weg geschickt habe noch nicht quittiert hat. Ganz im Gegenteil: Mein Bausparkonto wurde am 2.1. mit der Servicegebühr belastet.

    Ich werde nun wohl oder übel nochmals ein Einschreiben absenden müssen…

  3. Hallo RA Wenck,

    ich habe mich bis heute für längere Zeit im außereuropäischen Ausland aufgehalten. Unsere Untermieterin hat den Brief mitsamt anderer Briefe gesammelt aufgehoben und den LBS-Brief habe ich soeben erst durch Aushändigung erhalten.
    Wissen Sie ob ich mich darauf berufen kann, dass mir eben gerade erst der Brief zugestellt wurde?

    Mit freundlichen Grüßen und lieben Dank!

    1. Hallo Herr Fransen,
      wenn Sie es genau wissen möchten, müssten Sie einen Anwalt (ich stehe gerne zur Verfügung – melden Sie sich einfach per Mail wenck@rechtsanwalt-wenck.de ) konsultieren und mehr Details und das LBS-Schreiben zur Verfügung stellen. Das geht dann aber natürlich nicht völlig kostenlos.

      Grundsätzlich sind Sie selbst für Ihre Post verantwortlich. Wenn Sie der LBS keine andere Anschrift mitgeteilt haben und dort vielleicht sogar noch gemeldet waren, wird Ihnen das Schreiben sehr wahrscheinlich zugegangen sein.
      Die Frist ist allerdings relativ lang. Wenn Sie nicht gerade zu den ersten Angeschriebenen gehören, ist die 6-Wochen-Frist vielleicht noch nicht abgelaufen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt
      Thiemo Wenck

      1. Lieber Herr Wenck,

        vielen Dank für Ihre Reaktion. Der Brief ist auf den 5.12. datiert und zugestellt wurde er mir dann vermutlich die Tage danach. Ich werde mein Glück mal versuchen und widersprechen. Vielleicht bringt es ja etwas mit der Begründung, dass wir gar nicht in Deutschland waren.

        Vielen Dank und ganz liebe Grüße,

  4. Sehr geehrter Herr Wenck.

    mir ist die Kontogebühr der LBS-Bayern erst jetzt auf dem aktuellen Auszug 2017 aufgefallen. Auf meinen Widerspruch erhielt ich ein Standardschreiben der LBS. Hierin würde mir erklärt das ich mit dem Kontoauszug 2016 über die Einführung der Gebühr informiert wurde und die Widerspruchsfrist abgelaufen sei. Tatsächlich gab es am unteren Ende des Auszugs einen kurzen Einzeiler mit dem Hinweis auf die Änderung der ABB‘s auf der Rückseite des Auszugs.

    Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich als Verbraucher mit einer derartige Änderung auf einem Kontoauszug rechnen muss? Vor allem wenn dies durch einen kleinen Satz (unter dem Hinweis zur Wohnungsbauprämie) angekündigt wird. Ein Kontoauszug dient doch lediglich der Dokumentationspflicht der Kontobewegungen und nur diese sind vom Kontoinhaber auf Richtigkeit zu prüfen. Kann man als Verbrauch bei einer solchen einseitigen Änderung nicht ein eigenständiges Anschreiben verlangen?

    Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen

    1. Sehr geehrter Herr S.

      ohne die entsprechenden Dokumente gesehen zu haben, kann ich keine zuverlässige Einschätzung vornehmen, mein juristisches Bauchgefühl schätzt Ihre Chancen aber eher gering ein.

      Wenn Sie es genau wissen möchten, können Sie mich aber gerne mandatieren und ich prüfe die Sache für Sie und kann Ihnen dann einen fundierten Ratschlag erteilen. Wie die meisten Berufsgruppen kostet allerdings auch meine Arbeit Geld. Schreiben Sie mir gegebenenfalls gerne eine Email an wenck@rechtsanwalt-wenck.de. Über die möglichen Kosten informiere ich Sie selbstverständlich bevor Sie mir einen Auftrag erteilen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Rechtsanwalt
      Thiemo Wenck

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