Kanzlei

Ich bearbeite für Sie schwerpunktmäßig Fälle aus dem Lebensmittelrecht, dem Futtermittelrecht, sowie aus dem Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und dem allgemeinen Zivilrecht.

Da ich selbst einmal ein Lebensmittel-Start-Up geführt habe, bin ich besonders mit den rechtlichen und praktischen Problemen kleiner Betriebe und Start-Ups vertraut. Ich helfe Ihnen bei der rechtssicheren Gestaltung der Lebensmittelkennzeichnung, Problemen mit Lebensmittelüberwachung und Eichamt und berate Sie gerne auch schon im Vorfeld einer Betriebsgründung. Auch beim Inverkehrbringen neuer Produkte, auch im Onlinehandel, bewerte ich die Verkehrsfähigkeit und erstelle gegebenenfalls Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen über meine Prüfung. Problematisch und können hierbei besonders Novel Food-Produkte und Werbeaussagen im Zusammenhang mit Health Claims sein.

Selbstverständlich schütze ich Sie mit der Beratung nicht nur vor möglichen Abmahnungen, sondern prüfe auch das weitere Vorgehen und die Berechtigung, wenn Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben. Sollten Sie selbst gegen Konkurrenten vorgehen wollen, die sich nicht an die Regeln halten, spreche ich für Sie Abmahnungen aus und verfolge Ihre Rechte auch vor Gericht weiter. Abmahnungen sind aus meiner Sicht ein sinnvolles und legitimes Mittel, um den unfairen Wettbewerbsvorteil, den direkte Konkurrenten sich z.B. durch irreführende oder rechtswidrige Werbung verschaffen, zu beseitigen. Ich stehe allerdings nicht als „Abmahnanwalt“ im Sinne von Massenabmahnungen zur Verfügung – eine Abmahnung sollte meiner Meinung nach nur dann erfolgen, wenn das Verhalten des Konkurrenten wirklich einen Nachteil für Sie bedeutet. Das ist nicht der Fall, wenn es um unbedeutende Fehler in Widerrufsbelehrungen oder AGB geht.

Ein weiterer Beratungsschwerpunkt liegt im Futtermittelrecht, insbesondere in der Kennzeichnung und dem Online-Vertrieb von Heimtierfutter. Dieses Segment ist besonders hart umkämpft, so dass für die Produkte ein sehr hohes Abmahnrisiko besteht. Auch hier sind gesundheitsbezogene Angaben und irreführende Werbeaussagen unter den häufigsten Problemen.

Im Urheberrecht bewerte ich die Rechtmäßigkeit von Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke und etwaiger Lizenzverträge und bin behilflich bei der Erstellung rechtssicherer Lizenzverträge. Außerdem prüfe ich Ihre Agentur-, Autorenverträge etc. und kann hier auch gestaltend mitwirken, damit Sie als Urheber fair an den Erlösen Ihrer Arbeit beteiligt werden bzw. als Verwerter sicher sein können, über alle nötigen Rechte zu verfügen. Dazu gehört auch, dass ich Ihre Rechte schütze und verteidige, indem ich für Sie gegen unberechtigte Nutzungen vorgehe, wobei dies üblicherweise zunächst durch eine urheberrechtliche Abmahnung erfolgt. Ich berate Sie auch über das Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet, die von ausländischen Personen und Firmen oder anonym begangen werden. Auch wenn eine Rechtsverfolgung vor einem ausländischen Gericht häufig unverhältnismäßig teuer oder aufwendig ist, gibt es in vielen Fällen z.B. die Chance, per DMCA zumindest eine Löschung der Inhalte zu erreichen.

Gerne stehe ich Ihnen als „Hausanwalt“ für alle Rechtsfragen und -probleme zur Verfügung. Analog zum Hausarzt nehme ich eine erste Einschätzung Ihres rechtlichen Problems vor und bearbeite den Fall dann nach Ihren Wünschen selbst oder gemeinsam mit einem spezialisierten Kollegen oder verweise Sie bei Bedarf an den richtigen Spezialisten für Ihren Fall.

Kostentransparenz wird bei Ihnen GROSS geschrieben? In einem kostenfreien Vorgespräch erläutere ich Ihnen die möglichen Kosten, die durch meine Tätigkeit entstehen, damit Sie eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung treffen können.

Unternehmen stehe ich außerdem als ständiger Ansprechpartner zur Verfügung, wobei eine Abrechnung in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes erfolgt. Die Zeit wird minutengenau erfasst und z.B. monatlich abgerechnet.

Sie erreichen mich telefonisch unter 015156068110, über Festnetz unter 04179 7509820 oder per E-Mail wenck@rechtsanwalt-wenck.de