Das Jobcenter in Hamburg hat offensichtlich ein inzwischen ein Jahr altes Urteil des Bundessozialgerichts noch immer nicht bzw. nur widerwillig zur Kenntnis genommen. Danach bekommt ein Hartz IV-Empfänger über die Warmwasserpauschale hinaus Geld für die Warmwassererzeugung mit einem Durchlauferhitzer, wenn die Pauschale nicht die tatsächlichen Kosten deckt.

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