Lebensmittelkennzeichnung vom Anwalt prüfen lassen?

Es gibt seit einigen Jahren eine regelrechte Flut von hervorragenden Food-Start-Ups, die neue, hochwertige oder regionale Produkte auf den Markt bringen. Auch für Landwirte wird die Direktvermarktung immer wichtiger und im Hofladen werden dann auch verarbeitete Produkte wie z.B. Suppen oder Aufstriche verkauft. Die rechts-konforme Gestaltung der Lebensmitteletiketten ist dabei immer ein wichtiges Thema.

Brauche ich als (Klein-)Erzeuger einen Anwalt für die lebensmittelrechtliche Prüfung meiner Produkte, insbesondere der Lebensmittelkennzeichnung?

Theoretisch nein – praktisch ja!

Natürlich kann man niemanden zwingen, Geld für die rechtliche Prüfung seiner Produkte auszugeben.

Häufig geben auch die amtlichen Lebensmittelkontrolleure im Rahmen einer Betriebskontrolle Hinweise auf Fehler, ohne dafür gleich Bußgelder zu verhängen. Die Qualität dieser Ratschläge ist unterschiedlich gut und selten vollständig. In Gesprächen mit Kleinerzeugern kommt regelmäßig die Aussage: „mein Lebensmittelkontrolleur hat aber gesagt, es ist alles in Ordnung“. Häufig finden sich dennoch gleich mehrere Fehler auf den Etiketten. Die Lebensmittelkontrolleure sind nur in seltenen Fällen Juristen und ihr Fokus liegt eher auf der Lebensmittelhygiene. Sie haben in der Regel auch schlicht nicht die Zeit für eine eingehende Prüfung der Kennzeichnung. Vor Abmahnungen schützt ihre Aussage leider auch nicht.

Selbstverständlich kann sich auch jeder juristische Laie in das Lebensmittelrecht einarbeiten und es gibt Leitfäden im Internet, die auf einige Fallstricke hinweisen.

Vor- und Nachteile, wenn man seine Kennzeichnung alleine gestaltet:

Vorteil: kostet kein Geld.

Nachteile:

  • Kostet viel Zeit, die an anderer Stelle besser investiert wäre.
  • Die Gesetzestexte sind für Laien (und nicht in die Materie eingearbeitete Juristen) oft kaum verständlich und ziemlich umfangreich
  • Ohne die teure Kommentarliteratur steht man bei Zweifelsfällen auf dem Schlauch. Ein einzelner Kommentar kostet leicht einige hundert Euro.
  • Das Internet erzählt viel Blödsinn und als Laie ist kaum einschätzbar, was stimmt und aktuell ist – auch fachlich seriösen Quellen sieht man nicht immer an, ob sie zur aktuellen Rechtslage passen oder veraltet sind.
  • Wenn Sie trotzdem einen Fehler machen, haften Sie und können z.B. teure Abmahnungen bekommen. Der schlimmste Fall: sie haben ein Allergen nicht gekennzeichnet und jemand stirbt an Ihrem Produkt. Emotional belastend, rufschädigend und natürlich teuer.
  • Sie müssten Ihre Kennzeichnung eigentlich regelmäßig überprüfen – sicher, dass Sie das durchhalten?

Vor- und Nachteile der Beauftragung eines fachlich versierten Rechtsanwaltes:

Der Gang zum Anwalt kann sich daher auch schon für kleinere Unternehmen lohnen. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Anwaltes darauf, dass der Kollege Erfahrung im Lebensmittelrecht hat (einen Fachanwaltstitel gibt es für das Lebensmittelrecht nicht).

Natürlich stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Für kleinere Unternehmen biete ich Sondertarife an, die den Unternehmensumsatz berücksichtigen. Nach der ersten Prüfung eines Produktes übernehme ich die dauerhafte Betreuung für einen vergleichsweise geringen Jahresbeitrag.

Nachteil: kostet etwas Geld.

Vorteile:

  • Sie haben viel Zeit gespart.
  • Für Beratungsfehler (Fehler in Ihrer Kennzeichnung übersehen) haftet Ihr Rechtsanwalt. Dieser ist pflichtversichert bis mindestens 250.000 € im Jahr. Bei größeren Produktrückrufen (betrifft etwas größere Unternehmen) oder mögliche Personenschäden (z.B. allergische Reaktionen wegen fehlerhafter Allergenkennzeichnung) ist eine höhere Versicherungssumme angebracht. Ich bin derzeit bis 1.500.000 € versichert. Auch die finanziellen Folgen von Abmahnungen wegen einer fehlerhaften Kennzeichnung sind natürlich gedeckt.
  • Sie haben einen kompetenten Ansprechpartner, der schon in der Designgestaltungsphase beraten kann und Ihnen auch in anderen Rechtsfragen hilfreich zur Seite steht.
  • Bei einer dauerhaften Betreuung werden Sie rechtzeitig auf Änderungsbedarf bei der Produktkennzeichnung hingewiesen und müssen sich nicht laufend selber informieren. Außerdem vermeiden Sie natürlich Abmahnrisiken.
  • Sofern Ihr Rechtsanwalt Ihnen die Rechtskonformität Ihrer Lebensmittelkennzeichnung bescheinigt, ist dies auch ein Argument bei der Platzierung im Einzelhandel (der Einzelhändler haftet mit für mögliche Fehler). Selbstverständlich erhalten Sie von mir eine entsprechende Bescheinigung.

Gerne stehe ich Ihnen bei lebensmittelrechtlichen und anderen Fragen als Rechtsanwalt zur Verfügung. Ich biete besondere Konditionen für kleinere Betriebe und Start-Ups. Da ich selbst einmal ein kleines Lebensmittelunternehmen gegründet und geführt habe, kann ich insbesondere Unternehmensgründern auch aus der Sicht der Praxis wertvolle Hinweise geben.

Sie erreichen mich per E-Mail wenck@rechtsanwalt-wenck.de und telefonisch mobil (bevorzugt) unter 015156068110 oder Festnetz: 04179 7509820.

4 Kommentare

  1. Hallo,
    wir sind einen Start Up Unternehmen für Tee. Wir starten mit einem Teesorte in zweien Verpackungen. Wir haben die Verpackungen fertiggestellt und wir suchen jmd, dass die Etiketten prüft, ob allen wichtigen Informationen richtig dargestellt wurde. Bevor wir die Freigabe für den Druck geben. Könnten SIe uns hier helfen?
    DAnke
    Mit freundlichen Grüßen
    Valantis Beinoglou

Schreibe einen Kommentar zu RA Wenck Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert