Da Lebensmittel ein wesentlicher Teil meiner anwaltlichen Tätigkeit sind, verfolge ich natürlich auch diverse Online-Medien zu relevanten Themen.

Eine besonders schöne Stilblüte ist mir dabei in diesem Artikel gleich als Einleitungssatz begegnet.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/kommentar-warum-nestle-oder-mcdonald-s-entdecken-den-veganer-in-sich-entdecken-16354595.html

Gegen den Artikel will ich inhaltlich nichts sagen – teilweise teile ich die Meinung, wenn ich auch gegenüber den gesundheitlichen Vorteilen von veganen Industrieprodukten mit übermäßig vielen künstlichen Zutaten eher skeptisch bin.

Allerdings beginnt der Artikel mit einer sehr schönen Beschreibung eines Archetypischen Veganers: „Veganer, waren das nicht die jungen Weltverbesserer mit runden Hornbrillen und dicken Wollpullover? Das ist längst vorbei. „

Ich habe mich eher an eine mediengerechte Beschreibung eines Altgrünen erinnert gefühlt. Veganismus ist in der Regel keine reine Ernährungsform, sondern eine Überzeugung, tierische Produkte aus ethischen Gründen zu meiden. Daher tragen Veganer gerade keinen Wollpullover und die Hornbrille müsste zumindest aus Hornimitat sein.

Was ist Natriumferrocyanid und was ist eine Rieselhilfe?

Natriumferrocyanid ist ein Lebensmittelzusatzstoff (E 535), der ausschließlich für Salz und Salzersatz zugelassen ist. Es handelt sich um eine Blausäureverbindung.

Rieselhilfen, allgemeiner Trennmittel, verhindern das Zusammenbacken von z.B. Salzkörnern. So bleibt das Salz im Streuer immer schön rieselfähig.

Wie schädlich ist Natriumferrocyanid und wieviel darf man davon essen?

Der Stoff ist schon giftig, noch giftiger wäre allerdings eventuell daraus abgespaltene Blausäure. Das passiert bei normaler Verwendung durch Magensäure oder Speisesäuren wie Essig aber in der Regel nicht. Dafür bräuchte es aggressivere Säuren. Größere Mengen Natriumferrocyanid können möglicherweise die Nieren schädigen.

Daher sind im Salz nur 20 mg je kg Salz als Rieselhilfe erlaubt. Um die ADI (accaptable daily intake) von 0,025 mg je kg Körpergewicht zu überschreiten, müsste ein 80 kg schwerer Mensch mindestens 100 g Salz zu sich nehmen. Tatsächlich essen wir rund 10 g Salz pro Tag. Diese Menge gilt bereits als grenzwertig, ab 12 g wird es definitiv ungesund. Es ist also praktisch ausgeschlossen, gesundheitsschädliche Mengen Natriumferrocyanid über Speisesalz zu sich zu nehmen.

Natriumferrocyanid in Bio-Produkten

Der Stoff ist in Bio-Produkten nicht zugelassen. Bio-Betriebe dürfen derartiges Salz daher nicht verarbeiten. Achtet also beim Einkauf darauf, sonst könnte es bei der nächsten Kontrolle Ärger geben. Die meisten handelsüblichen Salze enthalten Rieselhilfe, davon sehr viele Natriumferrocyanid. Als Alternative und nach aktuellem Stand völlig unbedenklich könnt ihr auf Salz mit der Rieselhilfe Calciumcarbonat (Kreide) zurückgreifen. Für die Lebensmittelproduktion würde ich aber immer auf ein Stein- oder Salinensalz ohne Zusatzstoffe zurückgreifen. Schließlich schmeckt ihr nicht mit dem Salzstreuer ab.

Größeres Problem Mikroplastik im Meersalz

Das größere Gesundheitsrisiko beim Salz dürfte Mikroplastik sein. Da in den Meeren immer mehr davon ist, taucht es zunehmend auch im Meersalz auf. Man ist sich ziemlich sicher, dass Mikroplastik nicht gesund ist. Es gibt jedoch keinen Grenzwert und die Messung ist schwierig.

Das Jobcenter in Hamburg hat offensichtlich ein inzwischen ein Jahr altes Urteil des Bundessozialgerichts noch immer nicht bzw. nur widerwillig zur Kenntnis genommen. Danach bekommt ein Hartz IV-Empfänger über die Warmwasserpauschale hinaus Geld für die Warmwassererzeugung mit einem Durchlauferhitzer, wenn die Pauschale nicht die tatsächlichen Kosten deckt.

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Ich habe etwas bei Ebay gekauft. Von einem Chinahändler, der aus Deutschland verschickt und damit hier umsatzsteuerpflichtig ist.

Die Ware habe ich zügig erhalten, aber die Rechnung, geschweige denn eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, fehlte.

Schließlich sind wir bei einem Käuferschutzantrag und einer negativen Bewertung gelandet. Der Käuferschutz hat außerdem das über Paypal bezahlte Geld an mich zurückgebucht. Nun habe ich also Geld und Ware und der Verkäufer scheint es dabei belassen zu wollen.

Ob das wohl schon etwas mit den neuen §§ 25 e und f UStG zu tun haben könnte? Mehr im Video!

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In diesem Beitrag aus Dezember 2017 hatte ich dazu geraten, bei der LBS gegen die Einführung von Kontoführungsgebühren für Bausparvertrage Widerspruch einzulegen und die Bestätigung aufzubewahren.

Das war eigentlich nur als Sicherheitshinweis gedacht und ich hätte nicht gedacht, dass es darauf einmal ankommen könnte, nachdem die LBS unverzüglich eine Bestätigung über den Widerspruch verschickt hatte.

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Das neue zentrale Verpackungsregister (ZSVR), bei dem seit gestern alle Inverkehrbringer systempflichter Verpackungen registriert sein müssen, hat gestern einen Erstregistrierungsbescheid per E-Mail verschickt.

Leider war das Dokument defekt.

Heute dann nochmal mit korrektem Bescheid – aber warum drei mal innerhalb von 10 Minuten?

Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?

Wird sich schon alles noch einspielen…

UPDATE 05.09.2019: Ich habe die Thematik in einem Youtube-Video etwas vertieft.

UPDATE April 2019: Iglo ist die Verwendung des Nutri-Scores durch eine einstweilige Verfügung des Langerichts Hamburg untersagt worden (LG Hamburg, Urteil v. 16. 04.2019, Az. 411 HKO 9/19 ). Das Hauptsacheverfahren vor dem OLG Hamburg zur Überprüfung dieser Entscheidung ist noch nicht abgeschlossen. Die anderen Vorreiter beim Nutri-Score sind nicht unmittelbar an das Urteil gebunden und verwenden ihn daher weiter.

Nach dem französischen Lebensmittelunternehmen Danone hat sich nun auch der bekannte Tiefkühlkosthersteller Iglo zu einer freiwilligen Kennzeichnung mit dem französischen Nutri-Score bekannt. Beide Unternehmen wollen ihre Produkte ab Anfang 2019 damit kennzeichnen.

Das in Frankreich entwickelte Nutri-Score-System bewertet die „Gesundheit“ eines Lebensmittels nach festgelegten Kriterien. Viel Salz, Fett und Zucker führt zu einer schlechten Wertung, hingegen gibt es Pluspunkte für weiterlesen