Wem wollen wir eigentlich etwas vormachen?

Gerade lese ich gehäuft Schreiben und Schriftsätze von Anwaltskollegen (geschlechtsunspezifisch verstanden), die erkennbar nur irgendwelche völlig abwegigen Meinungen und Argumente auf (digitales) Papier rotzen, statt sich mit der Sach- und Rechtslage tiefergehend zu befassen. Teilweise sind die Schreiben durchaus lang – es steht nur nichts Brauchbares drin.

Ich frage mich immer, mit welcher Motivation solche Schreiben verfasst werden. Von Fällen schlichter Unfähigkeit oder Dummheit, die es auch geben mag, abgesehen – was bewegt die Kollegen zu diesen Schreiben?

Momentan mag es zu Leistungseinbrüchen durch Hitzestress kommen, aber abgesehen davon überlege ich immer, wen die Kollegen damit beeindrucken wollen. Wer auf einen gehaltvollen Schriftsatz derart antwortet, kann ja nicht ernsthaft damit rechnen, dass ich mir den Blödsinn durchlese und denke „da fällt mir echt nichts mehr zu ein – also hat der Kollege bestimmt Recht und wir geben auf“. Auch bei Gericht verursachen derartige Schreiben lediglich Arbeitsaufwand ohne Mehrwert für die Erfolgsaussichten – im Gegenteil wird auch der objektivste Richter einem besonders nervigen Prozessbevollmächtigten und dessen Mandantschaft gegenüber unterbewusst eine ablehnende Haltung einnehmen.

Bleibt also als eigentliches „Publikum“ nur der Mandant, dem durch ausufernde, aber inhaltsleere Schreiben, steile Thesen und Behauptungen ins Blaue hinein Fachkompetenz und Engagement vermittelt werden sollen. Außerdem lässt sich eine saftige Rechnung natürlich besser „verkaufen“, wenn man dafür viel beschriebenes Papier vorweisen kann, so dass der Mandant sich mit der Lektüre möglichst überfordert aber gut vertreten fühlt. Ich hoffe für die Gegenpartei dann immer, dass sie kein Zeithonorar vereinbart hat…

Mal ganz ehrlich, wir haben aktuell ein Marktumfeld, bei dem jeder Rechtsanwalt, der nicht reichlich ausgelastet ist wirklich, wirklich etwas falsch macht und insofern auf derartige Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nicht angewiesen sein sollte. Wenn man rechtlich auf verlorenem Posten steht, muss man nicht anfangen Nebelkerzen zu werfen, sondern dem Mandanten dies nachvollziehbar erklären und die verbleibenden Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. Vergleich, kostensparende Prozessbeendigung, etc.) aufzeigen. Nur wenn der Mandant dann ausdrücklich möchte, dass trotz erkennbarer Aussichtslosigkeit auch noch nach dem letzten Schatten eines Strohhalms gegriffen und bis zur letzten Seite des letzten unbrauchbaren Belegs gekämpft werden soll, halte ich die oben erwähnten Machwerke anwaltlicher Kreativschreibkunst für angebracht. Es gehört allerdings meines Erachtens zu den wichtigsten Fertigkeiten eines Rechtsanwaltes, den eigenen Mandanten möglichst von derartigen Eskapaden abzubringen, was mir jedenfalls bislang fast immer auch in emotional aufgeladenen Fällen gelungen ist.

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