Wie bereits mehrfach berichtet, gehen wir seit längerer Zeit für eine Vielzahl von Mandanten gegen die Promevent & Media KG vor, um die Erstattung von Ticketpreisen für ausgefallene Konzerte zu erreichen.

Bei den folgenden Konzerten ist allerdings Eile geboten, da die Ansprüche mit Ablauf des Jahres 2025 verjähren, Sie also Ihr Geld nicht mehr erhalten, wenn Sie nicht rechtzeitig tätig werden. Wir nehmen neue Mandate gegen Promevent voraussichtlich bis zum 15.12.2025 an.

Bislang haben alle von uns vertretenen Mandanten am Ende ihr Geld bekommen, auch wenn die Zahlungsmoral von Promevent stark schwankt und es daher in einigen Fällen auch länger gedauert hat.

Die Rückforderungsansprüche für Tickets der folgenden Veranstaltungen verjähren mit dem Jahreswechsel 2025/2026:

Il Divo – Timeless Tour: Berlin 03.11.2020, 07.11.2021, 05.11.2022

Il Divo – Timeless Tour: Frankfurt am Main 05.11.2020, 05.11.2021, 01,11,2022

Il Divo – Greatest Hits Tour: Düsseldorf 01.11.2020, 03.11.2021, 07.11.2022

Forever King of Pop: Hamburg 19.02.2022

Forever King of Pop: Frankfurt am Main 01.02.2020, 07.11.2020, 17.02.2022

Forever King of Pop: Stuttgart 30.10.2020, 16.02.2022

Noch länger Zeit haben Ticketinhaber für die Konzerte

Hansi Hinterseer: Celle 05.06.2023, 11.03.2024

auch hier haben wir schon etlichen Ticketinhabern erfolgreich zu ihrem Geld verholfen.

Wenn auch Sie noch auf eine Rückerstattung von Promevent wegen ausgefallener Il Divo-, Forever King of Pop oder Hansi Hinterseer- Konzerte oder anderer ausgefallener/verschobener Konzerte des Veranstalters warten, helfen wir auch Ihnen gerne anwaltlich bei der Durchsetzung Ihrer Forderung. Senden Sie dafür einfach eine E-Mail an promevent@rechtsanwalt-wenck.de

Sollten Sie ein Vorgehen scheuen, können wir einen Kontakt zu einem Forderungsankäufer vermitteln, der Ihnen im Regelfall 30 % des Ticketpreises anbieten wird – eine entsprechende Anfrage können Sie ebenfalls an obige E-Mail-Adresse senden und wir lassen Ihnen die Kontaktdaten zukommen. Allerdings würden wir empfehlen, die Forderung lieber selbst durchsetzen zu lassen. Auch hier müssen Sie jedoch vor Ablauf der Verjährungsfrist tätig werden.

ACHTUNG VERJÄHRUNG DROHT!!! Da die meisten Konzerte ausgefallene (Ausweich)termine zuletzt 2022 hatten, dürften die Rückforderungsansprüche mit dem Jahreswechsel 2025/2026 verjähren. Daher ist zwingend noch im Jahr 2025 ein gerichtliches Vorgehen erforderlich, wenn Sie das Geld nicht abschreiben wollen. Kontaktieren Sie und gerne unter promevent@rechtsanwalt-wenck.de (Details weiter unten)

Update 07.04.2025: Promevent zahlt stetig weiter auf die Forderungen unserer Mandanten, so dass erstmals mehr Fälle abgeschlossen werden können, als in der selben Zeit hinzukommen. Aktuell haben wir einen guten direkten Draht und stehen in regelmäßigem Austausch mit Promevent. Auch die Dauer bis zur Zahlung reduziert sich dadurch aktuell stark. Neumandanten berichten allerdings weiterhin, dass sie außergerichtlich selbst keine Reaktion oder Zahlung von Promevent erhalten.

Update 26.03.2025: Auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hin ist nunmehr in allen Fällen, in denen wir diese durchgeführt haben, sowie in einigen weiteren Fällen eine Zahlung erfolgt, wir bewerten die Chancen der erfolgreichen Durchsetzung daher aktuell als gut.

Update 28.12.2024: Leider ist entgegen der Ankündigung keine Zahlung bis zum 15.12.2024 (und bis heute nicht) erfolgt, daher wurde in einigen Fällen nun erstmals die Einleitung der Zwangsvollstreckung erforderlich.

Bereits vor über einem Jahr hatten wir von einem Fall berichtet, in dem ein Mandant auf seine Rückerstattung für ein ausgefallenes Il Divo-Konzert des Veranstalters PromEvent & Media KG warten musste und erst mit unserer Hilfe an sein Geld gekommen ist.

Seitdem haben wir eine Vielzahl vergleichbarer Forderungen gegen Promevent durchgesetzt bzw. sind in einigen Fällen noch dabei. Bislang konnten alle Fälle erfolgreich und im Ergebnis ohne Kosten für die Mandanten oder deren Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Vielfach war dabei jedoch der Gang vor das Amtsgericht erforderlich. Spätestens im Klageverfahren sind die Forderungen dann ausnahmslos ohne weitere Gegenwehr beglichen worden und unsere Mandanten haben ihre Ticketpreise nebst Zinsen und alle entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten erstattet bekommen.

Nunmehr hatte ich Kontakt mit dem geschäftsführenden Gesellschafter, der in allen von uns vertretenen Fällen um Mitteilung der aktuellen Forderungshöhe gebeten und eine Zahlung bis zum 15.12.2024 angekündigt hat. Unsere Fälle würden also ganz oben auf dem Zahlungsstapel landen. Dem sind wir selbstverständlich nachgekommen und hoffen so, einen ganzen Schwung offener Verfahren im Sinne unserer Mandanten zeitnah abschließen zu können, die teilweise schon deutlich über ein Jahr auf ihr Geld von Promevent gewartet haben, ehe sie sich an uns gewandt haben.

Im Zuge dessen haben wir nun auch eine Kommunikationslinie direkt in die Buchhaltung von Promevent und hoffen, dass künftig insofern die Durchsetzung der von uns vertretenen Ticketinhaber noch schneller geht und keine gerichtlichen Verfahren mehr erforderlich sind, sondern ein außergerichtliches Anwaltsschreiben genügt. Dies wäre für Promevent auch das vernünftigste Vorgehen, da unnötige Gerichtskosten natürlich für Promevent erhebliche Zusatzkosten verursachen.

Wenn auch Sie noch auf eine Rückerstattung von Promevent wegen ausgefallener Il Divo- oder Hansi Hintersee- Konzerte oder anderer ausgefallener/verschobener Konzerte des Veranstalters warten, helfen wir auch Ihnen gerne anwaltlich bei der Durchsetzung Ihrer Forderung. Senden Sie dafür einfach eine E-Mail an promevent@rechtsanwalt-wenck.de

Wir senden Ihnen alle auszufüllenden Unterlagen und eine Liste der benötigten Dokumente und bearbeiten Ihren Fall nach Erhalt umgehend. Im Regelfall und nach aktueller Erfahrung erhalten Sie je nach Verfahrensentwicklung Ihr Geld in 2-20 Wochen nach Übernahme des Mandats, wobei sich die Dauer bis zur Zahlung aktuell eher verkürzt.

Sollten im Einzelfall Unterlagen fehlen oder sich rechtliche Besonderheiten bei Ihrem Fall ergeben, kontaktieren wir Sie selbstverständlich umgehend – jeder Fall wird bei uns individuell geprüft.

Wir berechnen unsere Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bislang wurden diese Anwaltskosten in allen abgeschlossenen Fällen von Promevent erstattet. Gerne stellen wir für Sie auch eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, allerdings verzögert dies das Verfahren mitunter, weil manche Versicherer Wochen für eine Antwort brauchen, Unterlagen anfordern, etc. und häufig liegen die Kosten ohnehin unterhalb Ihrer Selbstbeteiligung.

Sollten Sie Schwierigkeiten mit einem anderen Konzertveranstalter haben, helfen wir Ihnen auch gerne, schreiben Sie dazu bitte einfach eine kurze E-Mail mit Ihrem Problem an kanzlei@rechtsanwalt-wenck.de und geben Sie bitte eine Telefonnummer für einen Rückruf an.