Ich habe etwas bei Ebay gekauft. Von einem Chinahändler, der aus Deutschland verschickt und damit hier umsatzsteuerpflichtig ist.

Die Ware habe ich zügig erhalten, aber die Rechnung, geschweige denn eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, fehlte.

Schließlich sind wir bei einem Käuferschutzantrag und einer negativen Bewertung gelandet. Der Käuferschutz hat außerdem das über Paypal bezahlte Geld an mich zurückgebucht. Nun habe ich also Geld und Ware und der Verkäufer scheint es dabei belassen zu wollen.

Ob das wohl schon etwas mit den neuen §§ 25 e und f UStG zu tun haben könnte? Mehr im Video!

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