Bereits vor über einem Jahr hatten wir von einem Fall berichtet, in dem ein Mandant auf seine Rückerstattung für ein ausgefallenes Il Divo-Konzert des Veranstalters PromEvent & Media KG warten musste und erst mit unserer Hilfe an sein Geld gekommen ist.

Seitdem haben wir eine Vielzahl vergleichbarer Forderungen gegen Promevent durchgesetzt bzw. sind in einigen Fällen noch dabei. Bislang konnten alle Fälle erfolgreich und im Ergebnis ohne Kosten für die Mandanten oder deren Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Vielfach war dabei jedoch der Gang vor das Amtsgericht erforderlich. Spätestens im Klageverfahren sind die Forderungen dann ausnahmslos ohne weitere Gegenwehr beglichen worden und unsere Mandanten haben ihre Ticketpreise nebst Zinsen und alle entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten erstattet bekommen.

Nunmehr hatte ich Kontakt mit dem geschäftsführenden Gesellschafter, der in allen von uns vertretenen Fällen um Mitteilung der aktuellen Forderungshöhe gebeten und eine Zahlung bis zum 15.12.2024 angekündigt hat. Unsere Fälle würden also ganz oben auf dem Zahlungsstapel landen. Dem sind wir selbstverständlich nachgekommen und hoffen so, einen ganzen Schwung offener Verfahren im Sinne unserer Mandanten zeitnah abschließen zu können, die teilweise schon deutlich über ein Jahr auf ihr Geld von Promevent gewartet haben, ehe sie sich an uns gewandt haben.

Im Zuge dessen haben wir nun auch eine Kommunikationslinie direkt in die Buchhaltung von Promevent und hoffen, dass künftig insofern die Durchsetzung der von uns vertretenen Ticketinhaber noch schneller geht und keine gerichtlichen Verfahren mehr erforderlich sind, sondern ein außergerichtliches Anwaltsschreiben genügt. Dies wäre für Promevent auch das vernünftigste Vorgehen, da unnötige Gerichtskosten natürlich für Promevent erhebliche Zusatzkosten verursachen.

Wenn auch Sie noch auf eine Rückerstattung von Promevent wegen ausgefallener Il Divo- oder Hansi Hintersee- Konzerte oder anderer ausgefallener/verschobener Konzerte des Veranstalters warten, helfen wir auch Ihnen gerne anwaltlich bei der Durchsetzung Ihrer Forderung. Senden Sie dafür einfach eine E-Mail an promevent@rechtsanwalt-wenck.de

Wir senden Ihnen alle auszufüllenden Unterlagen und eine Liste der benötigten Dokumente und bearbeiten Ihren Fall nach Erhalt umgehend. Im Regelfall und nach aktueller Erfahrung erhalten Sie je nach Verfahrensentwicklung Ihr Geld in 2-10 Wochen nach Übernahme des Mandats.

Sollten im Einzelfall Unterlagen fehlen oder sich rechtliche Besonderheiten bei Ihrem Fall ergeben, kontaktieren wir Sie selbstverständlich umgehend – jeder Fall wird bei uns individuell geprüft.

Wir berechnen unsere Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bislang wurden diese Anwaltskosten in allen abgeschlossenen Fällen von Promevent erstattet. Gerne stellen wir für Sie auch eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, allerdings verzögert dies das Verfahren mitunter, weil manche Versicherer Wochen für eine Antwort brauchen, Unterlagen anfordern, etc. und häufig liegen die Kosten ohnehin unterhalb Ihrer Selbstbeteiligung.

Sollten Sie Schwierigkeiten mit einem anderen Konzertveranstalter haben, helfen wir Ihnen auch gerne, schreiben Sie dazu bitte einfach eine kurze E-Mail mit Ihrem Problem an kanzlei@rechtsanwalt-wenck.de und geben Sie bitte eine Telefonnummer für einen Rückruf an.

Die Mandantschaft erwarb mehrere Tickets mit einem Gesamtwert in Höhe von ca. 300 € bei EVENTIM für das Konzert von „Il Divo“, welches am 01.11.2020 stattfinden sollte. Das Konzert wurde in der Corona-Zeit mehrfach verschoben und es hat bis heute keinen Ersatztermin gegeben. Nach Bekanntgabe des vorerst letzten Termins am 07.11.2022 entschied sich die Mandantschaft im Dezember 2022 die Tickets zurückzugeben und sich das Geld erstatten zu lassen. Sie wendete sich diesbezüglich mehrfach an den Veranstalter PromEvent & Media KG in Oldenburg. Der Veranstalter vertröstete sie damit, ein zu hohes Aufkommen wegen Rückerstattungen zu haben und dass man sich daher gedulden solle. In der Folgezeit erfolgte keine Zahlung.

Anwaltliche Unterstützung

Wir erhielten im Mai 2023 den Auftrag, die Rückzahlung zunächst außergerichtlich durchzusetzen. Auf zwei anwaltliche Mahnungen erfolgte durch den Veranstalter keinerlei Reaktion, weshalb nun nach Absprache mit der Mandantschaft ein Mahnantrag beim Mahngericht gestellt wurde. Dagegen legte der Veranstalter Widerspruch ein. Somit war der nächste Schritt die Einreichung einer Klage beim Amtsgericht. In Absprache mit der Mandantschaft, wurde eine entsprechende Anspruchsbegründung für das Gericht erstellt. Noch ehe die Klage eingereicht war, zahlte der Veranstalter völlig überraschend doch noch. In der Zahlung waren selbstverständlich auch die Anwalts- und Gerichtskosten enthalten. Diese Kosten musste der Veranstalter übernehmen, weil er sich mit der Rückzahlung des Ticketpreises durch die entsprechenden Aufforderungen der Mandantschaft im Verzug befand.

Warten Sie auch auf eine Rückerstattung?

Falls auch Sie nach einer abgesagten oder verschobenen Veranstaltung bislang vergeblich Ihrem Geld hinterherrennen, unterstützen wir Sie gerne. Senden Sie uns dafür einfach eine E-Mail an wenck@rechtsanwalt-wenck.de. In der E-Mail sollte nach Möglichkeit der gesamte E-Mail-/Schriftverkehr mit dem Veranstalter und/oder Ticketverkäufer, ein Scan oder Foto der Tickets, eine Telefonnummer unter der wir Sie erreichen können und möglichst eine kurze Zusammenfassung des Sachverhaltes enthalten sein. Wir schauen uns Ihren Fall an und geben Ihnen kurzfristig eine kostenfreie Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten, der möglichen Kosten und der Frage, ob diese Kosten voraussichtlich vom Veranstalter zu übernehmen sind. Häufig übernimmt auch Ihre Rechtsschutzversicherung – wir stellen gerne eine Deckungsschutzanfrage für Sie.