Wir geben Ihnen gerne eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem Fall, die insbesondere mögliche Schritte und Kosten, in einfachen Sachverhalten unter Umständen auch bereits eine konkrete Handlungsempfehlung umfassen kann.
Sollten wir keine ausreichende Expertise für Ihren Fall haben, versuchen wir Ihnen einen geeigneten Kollegen zu empfehlen oder zumindest Kriterien für die Anwaltssuche an die Hand zu geben. Im Marken- und Patentrecht arbeiten wir zudem vertrauensvoll mit einem erfahrenen Patentanwalt zusammen.
Grundlegend arbeiten wir je nach Fall auf Grundlage folgender Gebührenmodelle:
- Abrechnung nach RVG: in den meisten gerichtlichen Verfahren, bei Inkassosachen, sowie bei Abmahnungen/Abwehr von Abmahnungen rechnen wir in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und den zugehörigen Gebührentabellen auf Basis des Streitwertes ab.
- Beratungstätigkeiten rechnen wir in der Regel nach Zeitaufwand auf Basis eines Stundensatzes von 300 €/h zzgl. USt. ab. Start-Ups gewähren wir in begründeten Ausnahmefällen Sonderpreise. Sie können zur Kostenkontrolle Limits setzen. Die Zeiterfassung und die Abrechnung erfolgen minutengenau.
- Bestimmte Tätigkeiten rechnen wir nach vereinbarten Pauschalen ab.
Vor Beginn der eigentlichen Fallbearbeitung schließen wir eine eindeutige Gebührenvereinbarung ab, so dass Sie stets wissen, nach welchen Kriterien Ihr Fall abgerechnet wird.
Hier finden Sie eine Übersicht über einige Konstellationen und wie wir diese im Regelfall abrechnen:
Kostenlose Ersteinschätzung
Wenn Sie uns erstmalig kontaktieren, fallen erst dann Kosten an, wenn wir Sie darauf hingewiesen haben. Außerdem können wir Ihnen bei einfachen Sachverhalten häufig eine kostenfreie Ersteinschätzung geben. Dabei handelt es sich um eine grobe Einschätzung, in welche Richtung unsere Tätigkeit gehen könnte, oder wie Sie vielleicht kostensparend zunächst selbst tätig werden können. Sollten wir die Erfolgsaussichten eines Vorgehens für gering halten, würden wir Sie an dieser Stelle darauf hinweisen. Außerdem erfahren Sie die Kosten, die mit unserer Beauftragung verbunden wären.
Deutschlandweite Tätigkeit
Egal wo Sie wohnen bzw. Ihren Unternehmenssitz haben, wir beraten und vertreten Sie deutschlandweit. Beratungen lassen sich hervorragend telefonisch oder per Videoberatung organisieren, Unterlagen können digital oder per Fax, in Ausnahmefällen auch per Post verschickt werden. Das spart Ihnen und uns Zeit und Aufwand. Außerdem ist dies auch eine gute Möglichkeit für Mandanten, die sich um Ausland aufhalten und ihre Rechte in Deutschland durchsetzen möchten.
Gerichtstermine in größerer Entfernung werden sofern möglich kostensparend per Videozuschaltung wahrgenommen. Die meisten Gerichte führen mittlerweile problemlos Videoverhandlungen durch. Dies spart die sonst sehr teuren Reisekosten und -zeiten. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, beauftragen wir in geeigneten Fällen einen Anwaltskollegen in der Nähe des Gerichts mit der Wahrnehmung des Termins. Der Kollege wird von uns in den Fall eingewiesen und erhält alle relevanten Unterlagen vorab digital. Ihnen entstehen dadurch in der Regel keine höheren Kosten, als wenn Sie einen Kollegen am Gerichtsort beauftragt hätten. Insbesondere bei der Durchsetzung von Geldforderungen oder Unterlassungsansprüchen gegen eine Vielzahl von Schuldnern im ganzen Bundesgebiet benötigen Sie so nur einen Anwalt, der sich mit Ihren Forderungen und Ihrem Geschäftsmodell auskennt und so den Bearbeitungsaufwand auf Ihrer Seite gering hält.
Besondere Leistungen
Unsere besonderen Leistungen finden Sie auf einer separaten Übersichtsseite. Es handelt sich jeweils um eine Beschreibung des Problems und unserem Tätigkeitsangebot dazu mit einer Angabe, wie wir diese Tätigkeit im Regelfall abrechnen würden.