Im Gegensatz zum Lebensmittelbereich gibt es für Futtermittel keine Health Claims-Verordnung, die zugelassene gesundheitsbezogene Angaben enthält. Stattdessen ist Werbung mit solchen Angaben – solange sie nicht die Grenze zur krankheitsbezogenen Angabe überschreitet – grundsätzlich zulässig, sofern die behauptete Wirkung wissenschaftlich nachgewiesen werden kann. Diesen Nachweis muss der Futtermittelunternehmer zwar nicht veröffentlichen, aber beim Inverkehrbringen vorliegen … Recherche und Einordnung der Studienlage zu gesundheitsbezogenen Angaben bei Futtermitteln (100 € zzgl. USt. pro Stunde) weiterlesen
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